Einreisebestimmungen für Hunde: Fakten & Informationen
Je nach Reiseziel gelten für Ihren Vierbeiner unterschiedliche Einreisebestimmungen. Auch am Bestimmungsort selbst sollten Sie auf die geltenden Richtlinien im Umgang mit Hunden Rücksicht nehmen. Generell gibt es seit 2012 erleichterte Einreisebedingungen für alle Länder in der Europäischen Union.
Beim Mitführen von nicht geimpften Welpen sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, ob Ihr Reiseland eine Ausnahmeregelung dafür vorgesehen hat. Die Voraussetzungen für die Einreise in ein EU-Land sind
- ein vollständig ausgefüllter Heimtierausweis, der nur von einem niedergelassenen Haustierarzt ausgestellt werden darf,
- eine Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip sowie
- eine gültige Tollwutimpfung.
Informieren Sie sich bzgl. der Einreisebestimmungen bei Ihrem Tierarzt bzw. Ihrer Tierärztin, denn es gelten bestimmte Vorgaben, wann die Tollwutimpfung erfolgt sein muss. Den Impfpass Ihres Hundes müssen Sie natürlich dabei haben, um nachzuweisen, dass Ihr Vierbeiner gegen Tollwut geimpft ist und damit die Einreisebestimmungen erfüllt.
Bei Reisen innerhalb der EU:
In Deutschland und Frankreich gestalten sich Einreise und Hotelaufenthalt mit Hunden meist problemlos. Kündigen Sie Ihren Begleiter bei der Anmeldung an und lassen Sie sich eine Rückbestätigung geben. Bei der Benutzung von Badestränden sollten Sie auf Ortsbereiche ausweichen, die als „Hundebadestrände“ gekennzeichnet sind. In Frankreich dürfen Hunde während der Hauptsaison zwischen Juni und August an bewachten Stränden nur angeleint am Strand sitzen. An den Hauptstränden sind die Vierbeiner ganz verboten.
Im Übrigen hat jedes Land seine eigenen Regeln in Bezug auf Hunde am Strand. In den Niederlanden können die Vierbeiner sich austoben, während sie in Spanien nur im Winter geduldet werden. In Italien nimmt die Akzeptanz der Hunde ab, je südlicher Sie reisen.

Andere Länder – andere Sitten
Wenn Sie mit Ihrem Hund im Restaurant speisen wollen, trifft dies auf höchst unterschiedliche Akzeptanz. In Frankreich, Polen, Belgien, Kroatien, den Niederlanden und Österreich stellen vierbeinige Gäste kein Problem dar. In Ungarn und der Slowakei hingegen gehört es nicht zur Landessitte und in vielen anderen Ländern wie Italien, Spanien und Portugal sind sie verboten. Dennoch hängt es wie in Dänemark letztlich vom Besitzer ab, ob Ihr Hund willkommen ist. Da hilft meist ein freundliches Nachfragen weiter.
Dänemark & die verbotenen Hunde
In Dänemark gelten seit 2010 13 Hunderassen als gefährlich. Zu diesen Rassen zählen Pitbull Terrier, Amerikanischee Staffordshire Terrier, Amerikanische Bulldoggen und Tosa Inus. Unter anderem ist dadurch auch deren Einfuhr in das Land verboten, wenn sie nach dem 1. Juli 2010 angeschafft worden sind. An Stränden gilt von April bis September und in Wäldern ganzjährige Leinenpflicht. Die Mitnahme von Hunden auf die Faröer Inseln ist für Urlauber nicht gestattet.
Hierzulande ist die Einführung von Pitbull, Bullterrier und ähnlichen Hunderassen grundsätzlich verboten. Es gilt also, mit den entsprechenden Unterlagen nachzuweisen, dass der Hund in Deutschland zu Hause ist.

„Drittstaaten“ – Reisen in Länder außerhalb der EU
Schweiz
Nur Hunde, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, dürfen in die Schweiz einreisen. Außerdem müssen Sie den Heimtierausweis mitführen. Falls Ihrem vierbeinigen Freund die Ohren oder der Schwanz kupiert wurden, entscheidet der Zoll, ob er einreisen darf. Das Tier muss dort in jedem Fall beim Grenzübertritt gemeldet werden. Ähnliches besagen auch die Verordnungen für Kroatien.
USA
Bei einer Reise in die USA ist neben denen im Heimtierausweis dokumentierten Impfungen durch den Tierarzt bzw. die Tierärztin auch eine gesundheitliche Bescheinigung darüber erforderlich, dass Ihr Hund an keiner auf Menschen übertragbaren Krankheit leidet. Im Heimtierausweis müssen außerdem eine ausreichende Beschreibung des Hundes sowie sein Geburtsdatum verzeichnet sein.
Türkei
In die Türkei dürfen Sie nur mit einem Hund einreisen und nur für einen vorübergehenden Aufenthalt. Sie müssen das Tier bei der Einreise beim Zoll unter Vorlage eines tierärztlichen Gesundheitszeugnisses, das auch Auskunft über die Impfungen gibt, anmelden. Dieses darf am Anreisetag nicht älter als 15 Tage sein. Andere Urlaubsländer wie Marokko, Ägypten, Thailand und Tunesien haben nicht ganz so komplizierte Einreisebestimmungen. Jedoch ist von dort die Wiedereinreise nach Deutschland erschwert. Es gelten die EU-Regeln bezüglich Mikrochip, EU-Pass oder eine Veterinärbescheinigung. Außerdem muss ein Tollwuttiter-Ergebnis vorliegen, das am besten schon vor dem Reiseantritt erhoben wird. Ansonsten müssen Sie mindestens drei Monate Wartezeit einplanen, bevor Sie nach Deutschland zurückreisen. Andernfalls muss das Tier in eine Quarantäne.
Allgemein gilt also in Bezug auf die Einreisebestimmungen für den Hund, dass Sie sich vorab gut informieren sollten. Um erforderliche Bescheinigungen und Impfungen wie die Impfung gegen Tollwut, sollten Sie sich - idealerweise in Absprache mit dem Tierarzt bzw. der Tierärztin - rechtzeitig kümmern. So erleben Sie bei der Einreise mit Ihrem Vierbeiner in das Urlaubsland keine bösen Überraschungen.
Hund auf Reisen: Weitere Vorbereitungen
Impfungen & Reiseapotheke
Ein Urlaub mit dem geliebten Vierbeiner kann viel Freude bereiten. Wer jedoch ins Ausland reist muss bedenken, dass in jedem Land unterschiedliche Hundekrankheiten existieren. Wer z. B. nach Schweden will, sollte seinen Hund gegen Leptospirose impfen lassen. Andere Ländern fordern eine Bandwurmbehandlung vor der Einreise. Außerdem empfiehlt es sich eine Reiseapotheke speziell für den Hund mitzunehmen, die im Notfall griffbereit ist. Auf keinen Fall vergessen werden darf die Impfung gegen Tollwut!
Unterkunft
Eine Urlaub mit Hund kann ein tolles Erlebnis werden. Vorausgesetzt man hat das richtige Hotel ausgesucht. Schon bei der Buchung sollte geklärt werden, ob ein Hund mitgenommen werden darf. Nicht alle Hotels gestatten das Mitbringen von Vierbeiners! Kann Bello nicht mit besteht die Möglichkeit ihn in einer geeigneten Hundepension unterzubringen. Im Vorfeld sollte aber geklärt werden, ob der Hund die Trennung von seinen Menschen auch verkraftet.